Pflegekosten-Versicherung

Während der Pflegebedürftige bei einer Pflegetagegeld-Versicherung die vereinbarte Summe zur freien Verfügungbekommt, zahlt die Pflegekosten-Versicherung in erster Linie nachgewiesene Pflegekosten, ohne dass jedoch der Versicherte über das Geld frei verfügen kann.

Eine Pflegekosten-Versicherung ermöglicht es aber, den gesetzlichen Schutz individuell zu ergänzen: Zu ihren Leistungen zählen die ambulante Pflege durch ausgebildete Personen, wie Alten- und Krankenpfleger oder Krankenschwestern, aber auch Kosten für Hilfsmittel, Transportkosten bei teilstationärer Pflege etc.

Meist wird vereinbart, dass achtzig Prozent der anfallenden Kosten durch die Pflegekosten-Versicherung getragen werden, die restlichen zwanzig Prozent durch den Patienten, wobei der jährliche Eigenanteil maximal 10.000 € beträgt. Durch diese prozentuale Regelung ist der Tarif unabhängig von der Entwicklung der Pflegekosten: höhere Kosten aufgrund von Kostensteigerungen und Inflation werden getragen.


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