Strategie & Konzept

Erfolgreiche Beratung orientiert sich am Kunden!

Mein Beratungsansatz geht von der Ist-Situation meiner Kundinnen und Kunden aus und berücksichtigt bei der Konzeptentwicklung individuellen Zielsetzungen. Dabei ist für mich eine partnerschaftliche Beratung und Begleitung meiner Mandantinnen und Mandanten in jeder Lebensphase wichtig.

  • Wir analysieren gemeinsam Ihre Möglichkeiten zur optimalen Finanzplanung und Vorsorgeabsicherung.
  • Meine Empfehlungen sind durch umfangreiche Recherchen bei Versicherungs- und Investmentgesellschaften, sowie bei Spezialanbietern abgesichert. Bilanzkennzahlen und Marktkompetenz der Anbieter spielen dabei ebenso eine Rolle wie deren Seriosität und Engagement.

Auch nach Abschluss der Beratung und Ihrer Vertrags- oder Anlageentscheidung bin ich selbstverständlich gerne weiterhin für Sie da. In persönliche Gespräche können Sie von meinen Branchenkenntnissen und Insiderinformationen profitieren, um Marktveränderungen und -chancen zu erkennen und positiv für sich zu nutzen.

PS: Natürlich protokolliere ich meine Beratung nach den Regeln des VVG!

Was Sie sonst noch interessieren könnten:

Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse.

Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben. Diese Haftungspflicht trifft ihn auch, wenn der Fehler bzw. das Verschulden seinen (Mitarbeitern) zuzurechnen ist (vgl. § 278 BGB).

Dokumentation

Seit 1. Januar 2008 verpflichtet das Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsvermittler zu einer Dokumentation der Beratung in Textform. Darin muss selbst für Dritte verständlich sein, welche Wünsche ein Kunde geäußert hat, welcher Rat ihm gegeben wurde und warum. Die Dokumentation verursacht zwar einen bürokratischen Mehraufwand, hat aber für alle Beteiligten den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen jederzeit nachvollzogen werden können.

Bezahlung

In der Regel entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, da ich von den Gesellschaften für meine Leistungen Courtagen erhalte. Eine Ausnahme bilden speziell definierte Leistungen, für die auch Honorare verlangt werden können.